Geschäftsbedingungen
Die Hochschulen haften nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den Referent:innen vermittelten Lehrinhalte. Sollten die Kurse/Module/Workshops durch Krankheit von Referent:innen, durch Unterbelegung (die Mindestteilnehmendenzahl beträgt 6 Personen) oder durch andere, nicht vom Unternehmensverbund zu vertretenden Gründen kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht der:dem Kursplatzbewerber:in nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn der:dem Bewerber:in bereits weitere Kosten, z. B. Buchung einer Unterkunft, Anreise o. ä. entstanden sind.
Sollten Teilnehmende an einer kostenpflichtigen Veranstaltung absagen, so besteht – unabhängig vom Grund der Absage – Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr von
- 100 %, wenn früher als 4 Wochen vor Kursbeginn abgesagt wird,
- 50 %, wenn er zwischen 2 und 4 Wochen vor Kursbeginn abgesagt wird,
- 30 %, wenn er zwischen 1 und 2 Wochen vor Kursbeginn abgesagt wird.
Bei noch kurzfristigerer Absage wird die volle Kursgebühr fällig. Kostenloses Rücktrittsrecht besteht innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss. Bei mehrteiligen Kursen ist die Absage von einzelnen Kursteilen nicht möglich. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Kursteilen wird die gesamte Kursgebühr sofort fällig Absagen bedürfen in jedem Fall der Schriftform (per E-Mail). Kurse oder Kursteile, die von Teilnehmenden durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden können, werden nicht rückvergütet. Bewerber:innen können ihre Kursplätze nicht untereinander tauschen oder Vertreter:innen benennen. Sie können allerdings schriftlich Vorschläge machen. Die Kursplatzvergabe ist allein Angelegenheit der Hochschulen. Ein Kursplatz gilt im Einvernehmen der Bewerber:innen und der Hochschulen als bestätigt, wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:
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- eine schriftliche (auch per E-Mail), verbindliche, vollständige Anmeldung liegt vor,
- die speziellen Teilnahmebedingungen für den Kurs sind erfüllt,der:dem Bewerber:in liegt eine schriftliche Kursplatzbestätigung (auch per E-Mail) der Hochschulen vor und
- die Kursgebühr der kostenpflichtigen Veranstaltung wurde nachweislich bezahlt.
- eine schriftliche (auch per E-Mail), verbindliche, vollständige Anmeldung liegt vor,
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Die Kursteilnehmenden halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf.